ECE, Teilegutachten §19(3) & §21

 

ECE, Teilegutachten & Einzelabnahme – einfach erklärt

Welche Papiere brauchst du für Auspuff/Abgasanlage, Fahrwerk, Räder & Co.? Hier findest du die Unterschiede zwischen ECE-Genehmigung, Teilegutachten nach §19 Abs. 3 StVZO und Einzelabnahme nach §21 StVZO – plus Praxisbeispiele und unseren Service in Henstedt-Ulzburg (nahe Hamburg/A7).

ECE-Genehmigung (z. B. ECE-R59 für Schalldämpfer)

  • International anerkannte Typgenehmigung, erkennbar am E-Zeichen (z. B. „E1…“).
  • In der Regel eintragungsfrei, wenn alle Auflagen eingehalten werden.
  • Gilt fahrzeug-/variantenbezogen; Unterlagen/Markierung mitführen.

Teilegutachten (§19 Abs. 3 StVZO)

  • Änderungsabnahme beim Prüfdienst nötig („Eintragung“).
  • Prüfer kontrolliert Anbau, Auflagen, Kombinationshinweise.
  • Bescheinigung mitführen; Eintrag in Papiere ggf. bei nächster Zulassungsstelle.

Einzelabnahme (§21 StVZO)

  • Wenn keine ECE/ABE/Teilegutachten vorliegen oder Umbauten sich gegenseitig beeinflussen.
  • Umfangreiche Begutachtung; Ergebnis dient zur Wiedererteilung/Bestätigung der Betriebserlaubnis.
  • Eintragung über Zulassungsstelle erforderlich.

Direkter Vergleich

Kategorie ECE-Genehmigung Teilegutachten §19(3) Einzelabnahme §21
Rechtsgrundlage UN/ECE-Regelungen (z. B. R59 Schalldämpfer) StVZO §19 Abs. 3 (Änderungsabnahme) StVZO §21 (Einzelfahrzeug)
Eintragung nötig? Meist nein, wenn Auflagen erfüllt Ja, Änderungsabnahme beim Prüfdienst Ja, über Zulassungsstelle nach Gutachten
Geltungsbereich EU/weitere ECE-Staaten fahrzeugspezifisch in DE nur für das einzelne Fahrzeug
Typische Anwendung Seriennahe Teile (z. B. ECE-Abgasanlagen) Fahrwerk, Räder, Bodyparts mit TGA Einzelanfertigungen, komplexe Kombis
Wichtig ab 2025: Das KBA führt die Teiletypgenehmigung (TTG) ein. Nach Übergangsfrist dürfen klassische Teilegutachten ab dem 20.06.2028 nur noch über eine §21-Einzelabnahme genutzt werden. Für neue Teile ersetzt TTG zunehmend Teilegutachten. Mehr dazu beim KBA.

Was heißt das konkret für dich?

  • ECE auf dem Bauteil + Unterlagen vorhanden → i. d. R. eintragungsfrei. Bitte Auflagen beachten (z. B. nur mit Serien-Downpipe).
  • TeilegutachtenÄnderungsabnahme nach §19(3) StVZO vereinbaren.
  • Keine Nachweise / Kombinationen → meist Einzelabnahme §21 erforderlich.

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FAQ – kurz & knapp

Muss ich ECE-Teile eintragen lassen?

In der Regel nein, solange alle Auflagen eingehalten und Kombinationen beachtet werden (z. B. Serien-Kats/Downpipes, Reifen-/Felgengrößen).

Was passiert nach §19(3) Änderungsabnahme?

Du bekommst eine Bescheinigung. Eintrag in die Zulassung erfolgt ggf. beim nächsten Behördentermin – bis dahin die Bescheinigung mitführen.

Wann brauche ich §21 Einzelabnahme?

Wenn es keine Papiere gibt (ECE/ABE/TGA) oder Umbauten sich gegenseitig beeinflussen. Dann erstellt ein aaSoP ein Gutachten zur (Wieder-)Betriebserlaubnis.

Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Vorgaben der StVZO, der jeweiligen ECE-Regelungen und die Entscheidung der Prüforganisation im Einzelfall.