ECE, Teilegutachten & Einzelabnahme – einfach erklärt
Welche Papiere brauchst du für Auspuff/Abgasanlage, Fahrwerk, Räder & Co.? Hier findest du die Unterschiede zwischen ECE-Genehmigung, Teilegutachten nach §19 Abs. 3 StVZO und Einzelabnahme nach §21 StVZO – plus Praxisbeispiele und unseren Service in Henstedt-Ulzburg (nahe Hamburg/A7).
ECE-Genehmigung (z. B. ECE-R59 für Schalldämpfer)
- International anerkannte Typgenehmigung, erkennbar am E-Zeichen (z. B. „E1…“).
- In der Regel eintragungsfrei, wenn alle Auflagen eingehalten werden.
- Gilt fahrzeug-/variantenbezogen; Unterlagen/Markierung mitführen.
Teilegutachten (§19 Abs. 3 StVZO)
- Änderungsabnahme beim Prüfdienst nötig („Eintragung“).
- Prüfer kontrolliert Anbau, Auflagen, Kombinationshinweise.
- Bescheinigung mitführen; Eintrag in Papiere ggf. bei nächster Zulassungsstelle.
Einzelabnahme (§21 StVZO)
- Wenn keine ECE/ABE/Teilegutachten vorliegen oder Umbauten sich gegenseitig beeinflussen.
- Umfangreiche Begutachtung; Ergebnis dient zur Wiedererteilung/Bestätigung der Betriebserlaubnis.
- Eintragung über Zulassungsstelle erforderlich.
Direkter Vergleich
Kategorie | ECE-Genehmigung | Teilegutachten §19(3) | Einzelabnahme §21 |
---|---|---|---|
Rechtsgrundlage | UN/ECE-Regelungen (z. B. R59 Schalldämpfer) | StVZO §19 Abs. 3 (Änderungsabnahme) | StVZO §21 (Einzelfahrzeug) |
Eintragung nötig? | Meist nein, wenn Auflagen erfüllt | Ja, Änderungsabnahme beim Prüfdienst | Ja, über Zulassungsstelle nach Gutachten |
Geltungsbereich | EU/weitere ECE-Staaten | fahrzeugspezifisch in DE | nur für das einzelne Fahrzeug |
Typische Anwendung | Seriennahe Teile (z. B. ECE-Abgasanlagen) | Fahrwerk, Räder, Bodyparts mit TGA | Einzelanfertigungen, komplexe Kombis |
Was heißt das konkret für dich?
- ECE auf dem Bauteil + Unterlagen vorhanden → i. d. R. eintragungsfrei. Bitte Auflagen beachten (z. B. nur mit Serien-Downpipe).
- Teilegutachten → Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO vereinbaren.
- Keine Nachweise / Kombinationen → meist Einzelabnahme §21 erforderlich.
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Beispiel: GRAIL Abgasanlagen
Viele GRAIL Auspuffanlagen verfügen je nach Variante über eine ECE-Genehmigung – damit oftmals eintragungsfrei. Prüfen wir gern für dein Modell. Entdecke die Kategorie: GRAIL Exhaust im Shop.
FAQ – kurz & knapp
Muss ich ECE-Teile eintragen lassen?
In der Regel nein, solange alle Auflagen eingehalten und Kombinationen beachtet werden (z. B. Serien-Kats/Downpipes, Reifen-/Felgengrößen).
Was passiert nach §19(3) Änderungsabnahme?
Du bekommst eine Bescheinigung. Eintrag in die Zulassung erfolgt ggf. beim nächsten Behördentermin – bis dahin die Bescheinigung mitführen.
Wann brauche ich §21 Einzelabnahme?
Wenn es keine Papiere gibt (ECE/ABE/TGA) oder Umbauten sich gegenseitig beeinflussen. Dann erstellt ein aaSoP ein Gutachten zur (Wieder-)Betriebserlaubnis.
Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Vorgaben der StVZO, der jeweiligen ECE-Regelungen und die Entscheidung der Prüforganisation im Einzelfall.